Besucher-Registrierung
zur Eindämmung der Corona-Pandemie
gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 7 Coronaschutzverordnung (Corona SchVO) sind Moscheen verpflichtet ein Besucherregister zu führen. Dieses dient der Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten bei möglichen Infektionen mit SARS-CoV-2. Im Verdachtsfall wird das Gesundheitsamt schnellstmöglich Kontakt mit den betroffenen Personen aufnehmen.
Um die Registrierung zu erleichtern haben wir im Eingangsbereich der Moschee eine elektronische Besucherregistrierung installiert um die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.
Bitte registrieren Sie sich einmalig unter der folgenden URL um einen QR Code zu erstellen:
https://www.islamischer-bund.de/besucher-registrierung/
Löschfristen: Ihre personenbezogenen Daten werden nach 4 Wochen durch den Islamischen Bund Essen e.V. datenschutzgerecht entsorgt, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten einer Löschung entgegenstehen.