Die Baugenehmigung – Chronik
Am 05.10.2010 erwarb der Verein ein Nachbargrundstück. Diesem Schritt gingen aber mehrere Schritte voraus. Jahre zuvor wurde eine Kommission ins Leben gerufen und damit beauftragt, nach Lösungen für das immer enger werdende Vereinslokal zu suchen. Es gab mehrere interessante Lokalitäten und Objekte, die entweder wegen ihrer ungünstigen Lage oder ihres hohen Preises keine Beachtung seitens des Vereins gefunden haben.
Im September 2009 bot sich die Gelegenheit, ein Objekt in direkter Nachbarschaft zu kaufen. Nach langen Verhandlungen mit dem Eigentümer, einigten sich die Parteien auf einen Preis. Daraufhin reichte der Verein am 27.11.2009 eine Bauvoranfrage ein, welche positiv beschieden wurde.
Der Kaufvertrag erfolgte dann am 05.10.2010.
Unmittelbar danach stellte der Verein den Bauantrag für ein Jugendzentrum mit Gebetsraum und mehreren Einrichtungen für Jugendliche, Kinder und Frauen.
Leider fiel das Begehren der Gemeinde in eine Zeit mit großer Skepsis und Abneigung den Muslimen gegenüber. Und so bekam der Verein eine 1. Bauablehnung.
Nach schwierigen Verhandlungen mit dem Bauamt, stellte der Verein zum zweiten Mal den bearbeiteten Bauantrag am 05.04.2012. Dieser wurde wieder abgelehnt.
Dem Verein blieb nur noch der rechtliche Weg. Auf die Anklage erfolgte ein Schlichtungsversuch seitens des Gerichts.
Der diensthabende Richter konnte vor Ort drei mögliche Lösungen vorstellen, welche für alle Parteien zufriedenstellend sein sollten: Abriss und Neubau, Abstand halten zu den Nachbarn durch abtrennen der Grenzwand oder Abriss der Grenzwand und Ausbau mit Abstand zu den Nachbarn.
Der Verein entschied sich für den Neubau. Die Gemeindemitglieder erarbeiteten daraufhin in mehreren Tagen, welche Erfordernisse der Neubau erfüllen muss. Diese Einbindung der Gemeindeglieder in die Planung verstärkte die Identifizierung der Gläubigen mit dem großen Vorhaben.
Der Verein reichte den Antrag für den Neubau am 03.11.2015 ein.
Durch mehrere Bauplanänderungen und schleppende Arbeit der Amtsträger verzögerte sich die Erteilung der Baugenehmigung um weitere drei Jahre.
Am 20.11.2017 erhielt überraschenderweise der beauftragte Architekt eine E-Mail von dem Sachbearbeiter des Bauamtes mit der Nachricht, dass die Baugenehmigung nun bei seinem Vorgesetzten zur Unterzeichnung auf dessen Schreibtisch liege.
Die Nachricht, dass die Baugenehmigung in absehbarer Zeit endlich erteilt werden kann, war für viele Mitglieder wie eine Hiobsbotschaft. Viele brauchten eine lange Zeit, um zu realisieren, dass die Gemeinde nun endlich mit dem Abriss der Ruine und dem Neubau des Gemeindezentrums beginnen darf.