Besucher-Registrierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 7 Coronaschutzverordnung (Corona SchVO) sind Moscheen verpflichtet ein Besucherregister zu führen. Dieses dient der Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten bei möglichen Infektionen mit SARS-CoV-2. Im Verdachtsfall wird das Gesundheitsamt schnellstmöglich Kontakt mit den betroffenen Personen aufnehmen. Um die Registrierung…
